Berechnungen zur Urbarmachung von Weinleiten im Landgericht Meran
Der Beitrag bietet eine detaillierte Kostenaufstellung für das Reuten und die Anlage von Weinbergen im k. k. Landgericht Meran bis zum ersten Ertrag im vierten Jahr. Neben Material- und Arbeitskosten werden auch Geländebedingungen am Küchelberg und der Zwischenfruchtanbau von Mais berücksichtigt.
Vollständige Transkription
Anhang.
Ueber den seltenen Fleiß der Südthal-Bewohner des Etschflußes in Tirol sind noch wenig gedruckte Berechnungen bekannt. Die Früchte ihres heißen Klima kostet der In- und Ausländer, in der Nahe und weiten Ferne, wie der Europäer den Zucker der Meridian-Zone. Unter den gelehrten und ungelehrten Agronomen Süd-Tirols giebt es manchen Abbe´ Rozier. Interessant als Grundlage der weitern Berechnungen mag folgende über der kostspieligen Urbarmachung der Weinleiten im k. k. Landgerichte Meran bis zum ersten Weinertrage bei hiesigem Rebenanbau seyn:
Hundert Wiener Klaftern kosten in Reichswährung:
Das Reuten ……… 100 fl.
Die Zinse, 5 von hundert, während 4 Jahren. ……… 20 –
Die Setzlinge (les Crossettes) 2000 Stück. ……… 6 –
Zweimalige Düngung, 10 Fuder wenigstens,
sammt Arbeit ……… 50 –
Zinse während 2 Jahren ……… 5 –
Stecken (Säulen) von Kastanienholz, sammt
Arbeit und Fuhren, im dritten Jahre gekauft … 40 –
Zinse während 1 Jahr ……… 2 –
Maneillen (dünne Pfähle für den ersten Trieb)
1000 Stück ……… 3 –
Stangen, 75 Stück fichtene ……… 8 –
Marzan (Träger) von Lärchenholz 200 Stück ……… 12 –
Stallein (Querhölzer) fichtene 200 Stück ……… 4 –
Zusammen in R. W. 250 fl.
Das wohlfeilste Reuten besteht im Graben oder Furchstechen, aber nur in ebener, vorher gut gereuteter Fläche anwendbar; es kostet dann nur 25 fl., dagegen das Reuten des ganzen Feldes bei hartem Thonlager (hier Kampf genannt) über 200 fl., so wie bei nöthigen Futtermauern in Küchelberg bei Meran über 250 fl., der Verfasser nahm daher den Mittelpreis zu 100 fl. R. W. an.
Die nothdürftigste Düngung der jungen Rebe geschieht im 1. und 3. Jahre, und die erste oft so fehlige Weinlese im 4. Jahre; der Verfasser ließ den Kosten der Rebenarbeit der jungen Weinrebe während den 4 Jahren durch dem Ertrage der Mais-Ernte im Zwischenfelde sich aufheben, was aber bei wohlfeilem Preise nicht hinreicht; schlägt man dazu die übrigen Lasten, so dürften agronomische Berechnungen über dem Ertrage der Weingüter im k. k. Landgerichte Meran, – bei mittelmäßigen Weinjahren – Lage und Baue die häufigsten seyn, wie sie Chaptal im Departement der Mayene (vormals Anjou) aufführt. G.
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"Berechnungen zur Urbarmachung von Weinleiten im Landgericht Meran." Der Bote für Tirol, 18. Januar 1821. https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/47/1/18.01.1821/149695/4. https://meran-archive.com/de/artikel/1821-01-18-berechnungen-zur-urbarmachung-von-weinleiten-im-landgericht-meran